SG Karlsruhe, vom 25.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 11 EG 2078/04
Rückwirkende Gewährung von Bundeserziehungsgeld für türkische Staatsangehörige
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.04.2006 - Aktenzeichen L 11 EG 4/06
DRsp Nr. 2006/27537
Rückwirkende Gewährung von Bundeserziehungsgeld für türkische Staatsangehörige
Nur wenn das Verfahren auf Gewährung von Erziehungsgeld noch nicht abgeschlossen ist, besteht ein Anspruch auf Erziehungsgeld unter Anwendung des bis zum 26.6.1993 geltenden Erziehungsgeldgesetzes. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]