Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 24. März 2011 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten für das Klage- und Revisionsverfahren sind nicht zu erstatten.
I
Die Beteiligten streiten über einen früheren Beginn der Regelaltersrente der Klägerin.
Die 1925 in Polen geborene Klägerin ist israelische Staatsangehörige und lebt in Israel. Sie ist anerkannte Verfolgte des Nationalsozialismus und hat eine Entschädigung nach dem Bundesentschädigungsgesetz erhalten.
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