SG Potsdam, vom 09.02.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 KA 39/05
Rückwirkende Geltung von Richtgrößenverordnungen für die Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Richtgrößen
LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.03.2008 - Aktenzeichen L 7 KA 24/07
DRsp Nr. 2008/16877
Rückwirkende Geltung von Richtgrößenverordnungen für die Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Richtgrößen
Eine vom Schiedsamt nach Art. 17 GKV-SolG festgesetzte Richtgrößenverordnung muss vor dem 30.06.1999 vollständig veröffentlicht worden sein, damit sie auch für den bereits abgelaufenen Zeitraum des Kalenderjahres 1999 angewendet werden kann. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]