Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts NordrheinWestfalen vom 14. September 2007 aufgehoben sowie das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 12. Dezember 2006 abgeändert. Die Klage wird abgewiesen, soweit die Beklagte zur Zahlung von mehr als 141,04 Euro verurteilt worden ist.
Die Klägerin hat der Beklagten die Kosten des Revisionsverfahrens ganz und diejenigen des Klage- und Berufungsverfahrens zu vier Fünfteln zu erstatten.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 538,13 Euro festgesetzt.
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