I.
1.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 10.11.2009 wird zurückgewiesen.
2.
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers zum 01.01.2010 von der Beklagten zu 2) auf die Beklagte zu 3) übergegangen ist.
II.
Die Kosten der Berufung tragen die Beklagten zu je 1/3.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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