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In einem Überprüfungs- und Neufeststellungsverfahren nach § 44 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) ist streitig, in welcher Höhe die Klägerin einen Zahlungsanspruch auf Hinterbliebenenrente aus der Versicherung ihres im Jahre 1928 geborenen und im Oktober 1967 in der UdSSR verstorbenen Ehemannes J. F. (Versicherter) beanspruchen kann.
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