Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 15.07.2016 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Versicherten für das Berufungsverfahren dem Grunde nach. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Versicherte ist der Sohn und Rechtsnachfolger des am 00.00.2017 verstorbenen Q (im Folgenden: Versicherter). Er wendet sich gegen die Rücknahme eines Rentenbescheides und die damit verbundene Erstattung.
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