Der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Magdeburg vom 12. April 2012 wird aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers für beide Instanzen sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wendet sich gegen die Rücknahme seines Rentenbescheides und die Erstattung von Rentenleistungen nach einer fehlerhaften Übertragung von Rentenanwartschaften im Zusammenhang mit einem Versorgungsausgleich.
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