I. Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 15.12.2011 -
Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Berufung der Klägerin gegen dieses Urteil wird zurückgewiesen.
III. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
IV. Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.
Die Parteien streiten - wie in zahlreichen Parallelfällen - über ein Rückkehrrecht der Klägerin zu ihrem früheren Arbeitgeber, dem hiesigen beklagten Land. Dieses ist eines der Musterverfahren.
Die am .... 1956 geborene Klägerin war ursprünglich bei dem beklagten Land im Bereich der Betriebskrankenkasse (BKK) beschäftigt. Sie erhielt zuletzt eine Vergütung nach der Vergütungsgruppe IIa
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