Das Urteil des Sozialgerichts vom 24. Juli 2013 und der Bescheid der Beklagten vom 14. Oktober 2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26. Juni 2012 werden aufgehoben.
Die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger möchte mit seiner Klage erreichen, bei der Beklagten pflichtversichertes Mitglied in der Krankenversicherung und in der Pflegeversicherung zu sein.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|