LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 21.06.2018
L 31 AS 1607/15
Normen:
SGB II § 11a Abs. 5;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 25.06.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 103 AS 20989/13

Rückforderung von SGB-II-Leistungen wegen einer erst nachträglich angezeigten Verwertung einer EigentumswohnungBerücksichtigung von SchenkungenEinmalige Einnahme

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.06.2018 - Aktenzeichen L 31 AS 1607/15

DRsp Nr. 2018/10909

Rückforderung von SGB-II -Leistungen wegen einer erst nachträglich angezeigten Verwertung einer Eigentumswohnung Berücksichtigung von Schenkungen Einmalige Einnahme

1. Den Charakter als Einkommen verliert eine einmalige Einnahme nicht; nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung bleibt eine nach Antragstellung zugeflossene einmalige Einnahme rechtlich auch über den Zuflussmonat hinaus zu berücksichtigendes Einkommen. 2. Der Aggregatzustand der Einnahme verändert sich nicht durch eine neue Antragstellung und das Einkommen mutiert nicht zum Vermögen.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 25. Juni 2015 wird zurückgewiesen.

Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB II § 11a Abs. 5;

Tatbestand:

Der Kläger wendet sich gegen eine Rückforderung des Beklagten für den Zeitraum 3. Dezember 2010 bis zum 31. Januar 2011 wegen einer erst nachträglich angezeigten Verwertung einer Eigentumswohnung.