Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Neuruppin vom 13. September 2017 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Der Beklagte hat den Klägern für beide Instanzen außergerichtliche Kosten in Höhe von 10 % zu erstatten. Im Übrigen verbleibt es bei der Kostenentscheidung im Gerichtsbescheid vom 19. Oktober 2012. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit einer Erstattungsforderung des Beklagten.
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