Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 25. Mai 2018 (Az:
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 214 727 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten um die Rückforderung von Honorar wegen Abrechnung nicht persönlich erbrachter Leistungen.
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