LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 30.04.2010
6 Sa 31/10
Normen:
BGB § 133; BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 07.12.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 976/09

Rückforderung von Fortbildungskosten bei vorzeitiger Kündigung nach arbeitgeberseitiger Kündigung eines selbständigen Vertrages über Nebenleistungen

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.04.2010 - Aktenzeichen 6 Sa 31/10

DRsp Nr. 2010/10584

Rückforderung von Fortbildungskosten bei vorzeitiger Kündigung nach arbeitgeberseitiger Kündigung eines selbständigen Vertrages über Nebenleistungen

Die arbeitgeberseitige Kündigung eines selbständigen Vertrages über Nebenleistungen stellt keinen Eingriff in das hauptvertragliche Synallagma dar, der zu einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses innerhalb der vorgesehenen Bindungsfrist berechtigt.

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach vom 7. Dezember 2009 - 7 Ca 976/09 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 133; BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand:

Mit ihrer am 13. August 2009 zum Arbeitsgericht Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - erhobenen Klage verfolgt die Arbeitgeberin gegen die bei ihr seit März 2007 angestellt gewesene Ärztin Rückforderungsansprüche aus einer Ergänzungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag.

Diese Vereinbarung vom 19. Oktober 2007 (Bl. 14 d. A.) hat u. a. folgenden Inhalt:

1. Die Arbeitnehmerin wird in der Zeit vom 01.11.2007 bis zum 30.04.2008 unter Fortzahlung ihrer vertragsgemäßen Vergütung widerruflich von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt, um im D-Krankenhaus, k d, Abteilung Anästhesie, als Gastärztin tätig werden zu können.