Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 20.07.2010 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Verpflichtung des in Anspruch genommenen Arbeitnehmers auf Rückzahlung einer vom Arbeitgeber verauslagten Geldbuße.
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