1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 16. März 2017 abgeändert und der Bescheid der Beklagten vom 1. September 2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10. März 2011 aufgehoben, soweit ein Betrag von mehr als 49.132,79 EUR von der Klägerin zurückgefordert wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. 2. Von den Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen tragen die Klägerin 65 Prozent und die Beklagte 35 Prozent. Dabei hat die Klägerin 65 Prozent der notwendigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu erstatten. Darüber hinausgehende Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig. 3. Der Streitwert wird auf 75.522,28 EUR festgesetzt. 4. Die Revision wird zugelassen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|