LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 19.05.2016
L 8 R 508/13
Normen:
SGB X § 50; SGG § 193;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 04.04.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 27 R 3401/10

Rückforderung überzahlter Rente nach Tod des RentnersFestsetzung des Erstattungsanspruchs aus dem Rückabwicklungsverhältnis durch VerwaltungsaktEintritt in die Rechtsstellung des ErblassersKostenfreies Verfahren

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.05.2016 - Aktenzeichen L 8 R 508/13

DRsp Nr. 2016/10796

Rückforderung überzahlter Rente nach Tod des Rentners Festsetzung des Erstattungsanspruchs aus dem Rückabwicklungsverhältnis durch Verwaltungsakt Eintritt in die Rechtsstellung des Erblassers Kostenfreies Verfahren

1. Nach dem Tode des Adressaten des Bewilligungsbescheides sind Rücknahmen gemäß § 45 SGB X gegenüber seinen Rechtsnachfolgern möglich. Auch den Erben gegenüber kann der sich aus § 50 SGB X ergebende Erstattungsanspruch aus dem Rückabwicklungsverhältnis durch Verwaltungsakt festgesetzt werden. 2. Der Erbe tritt in Bezug auf die nachwirkenden Rechte und Pflichten aus dem beendeten Versicherungsverhältnis sowohl in materiellrechtlicher als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht uneingeschränkt in die Rechtsstellung des Erblassers ein. 3. Da es sich bei der Klage gegen eine Erstattungsforderung um einen einheitlichen Streitgegenstand handelt, reicht die nur teilweise Sonderrechtsnachfolge aus, das gesamte Verfahren zu einem kostenfreien Verfahren zu machen, denn die Durchführung eines teilweise kostenpflichtigen und teilweise kostenfreien Verfahrens ist nicht möglich.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 04. April 2013 insoweit aufgehoben als darin die Erstattungsverfügung einer Überzahlung von 24.611,64 Euro aufgehoben wurde.