Rückforderung überzahlter Entgelte für Wahlleistungen durch die private Krankenversicherung
OLG Celle, Urteil vom 05.03.2003 - Aktenzeichen 9 U 201/02
DRsp Nr. 2004/7975
Rückforderung überzahlter Entgelte für Wahlleistungen durch die private Krankenversicherung
1. Stehen die private Krankenversicherung und der Krankenhausträger in unmittelbaren vertraglichen Beziehungen, weil der Patient unter Vorlage einer sog. "medi-card" eine Wahlleistungsvereinbarung abgeschlossen hat, so ist der private Krankenversicherer auch berechtigt überzahlte Entgelte zurückzufordern, ohne dass es darauf ankommt, ob von einer Drittzahlung des Krankenversicherers nach § 267BGB auszugehen ist.2. In Dauerschuldverhältnissen unterliegt der bereicherungsrechtliche Ausgleichsanspruch nicht der regelmäßigen, langen, sondern der gleichen kurzen Verjährungsfrist wie die Ansprüche, aufgrund derer die nun zurückgeforderte Leistung erbracht worden war.