SG Heilbronn, vom 07.08.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 4 RA 1305/03
Rückforderung rückständiger Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge aus der Rentenzahlung
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.03.2004 - Aktenzeichen L 13 RA 3690/03
DRsp Nr. 2006/24363
Rückforderung rückständiger Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge aus der Rentenzahlung
Rückständigen Beiträge können nur aus der weiterhin zu zahlenden Rente einbehalten werden, wenn Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung versehentlich nicht bei der laufenden Rente einbehalten wurden. Insofern ist ein die Erstattung der rückständigen Beiträge anordnender Verwaltungsakt rechtswidrig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]