Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 17. Februar 2015 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wendet sich gegen die Rückforderung eines Betrags von 209,45 €, den die Beklagte nach dem Tod der Versicherten R N überzahlte.
Die Versicherte erhielt von der Beklagten Rentenleistungen in Höhe von zuletzt 759,71 € monatlich.
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