SG Mannheim, vom 19.06.1998 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 U 1071/97
Rückerstattungsanspruch im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.11.2000 - Aktenzeichen L 10 U 2189/98
DRsp Nr. 2006/23590
Rückerstattungsanspruch im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren
Wenn der vorleistende Versicherungsträger zu Unrecht Leistungen an einen Versicherten gewährt hat, ihm die Leistungen aber schon von dem Versicherungsträger erstattet worden sind, der die Rückerstattung begehrt, so besteht ein Rückerstattungsanspruch. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]