Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 14. Dezember 2009 abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, 4.677,72 Euro an die Klägerin zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu drei Vierteln, die Beklagte zu einem Viertel.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 17.971,23 Euro festgesetzt.
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