SG Mannheim, vom 15.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 4 R 3163/04
Richtige Klageart gegen eine Aufrechnung durch einen Sozialleistungsträger
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.04.2006 - Aktenzeichen L 10 R 2198/05
DRsp Nr. 2006/27529
Richtige Klageart gegen eine Aufrechnung durch einen Sozialleistungsträger
Die reine Anfechtungsklage ist richtige Klageart gegen eine Aufrechnung durch einen Sozialleistungsträger, eine zusätzliche Leistungsklage ist unzulässig. Ersatzansprüche der Bundesagentur für Arbeit wegen gezahlter Beiträge im Zusammenhang mit der so genannten Gleichwohlgewährung von Arbeitslosengeld berechtigen nicht zu einer privilegierten Verrechnung/Aufrechnung nach § 51 Abs. 2SGB I. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]