SG Reutlingen, vom 13.10.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 KR 1518/03
Richterliche Nachprüfbarkeit neuartiger Verfahren in der Krankenhausbehandlung
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.04.2004 - Aktenzeichen L 11 KR 4487/03
DRsp Nr. 2006/24358
Richterliche Nachprüfbarkeit neuartiger Verfahren in der Krankenhausbehandlung
Neuartige Verfahren bedürfen im Krankenhaus grundsätzlich keiner vorherigen Zulassung. Die Gerichte prüfen nur, ob die Notwendigkeit bestand, genau diese Therapie zu wählen, wobei dies bei einer Therapie, die sich noch in einem experimentellen Stadium befindet, in der Regel nicht der Fall ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]