LSG Thüringen - Urteil vom 30.01.2006
L 6 R 771/05 WA
Normen:
SGG § 179 Abs. 1 ; ZPO § 580 Nr. 7 Buchst. b ;
Vorinstanzen:
SG Altenburg, vom 30.06.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 9 RJ 258/01

Restitutionsgrund für die Wiederaufnahme des Verfahrens

LSG Thüringen, Urteil vom 30.01.2006 - Aktenzeichen L 6 R 771/05 WA

DRsp Nr. 2007/20580

Restitutionsgrund für die Wiederaufnahme des Verfahrens

Ein Restitutionsgrund für die Wiederaufnahme des Verfahrens wird nicht schlüssig behauptet, wenn eine Klägerin lediglich vorträgt, ihr sei ein anderes Senatsurteil bekannt geworden, aus dem sich ergebe, dass der erkennende Senat bei ihr von seiner Rechtsprechung abgewichen sei. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 179 Abs. 1 ; ZPO § 580 Nr. 7 Buchst. b ;
Vorinstanz: SG Altenburg, vom 30.06.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 9 RJ 258/01