SG Düsseldorf, vom 19.01.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 12 RJ 56/98
Rentenzahlung an Bewohner der Colonia Dignidad, Prozeßfähigkeit von Sektenmitgliedern
BSG, Urteil vom 05.04.2000 - Aktenzeichen B 5 RJ 38/99 R
DRsp Nr. 2001/3887
Rentenzahlung an Bewohner der Colonia Dignidad, Prozeßfähigkeit von Sektenmitgliedern
1. Für den Rentenversicherungsträgers folgt aus den Regelungen über die sozialen Rechte und die Ausführung der Sozialleistungen in §§ 2, 17SGB I keine Berechtigung, die Rentenzahlung vorläufig zu versagen, weil nicht sicher sei, ob der Berechtigte eine Rente auch tatsächlich erhalte und für sich verbrauchen könne (hier: Rentenzahlung an Bewohner der Colonia Dignidad).2. Durch die Mitgliedschaft in einer sektenhaften Gemeinschaft wird die Prozeßfähigkeit nicht automatisch ausgeschlossen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]