Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt (Oder) vom 6. Juli 2016 aufgehoben und die Klage in vollem Umfang abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind für das gesamte Verfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist, wer die Kosten für die Überweisung der Rente des Klägers nach Thailand zu tragen hat.
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