LSG Hessen - Urteil vom 16.06.2015
L 2 R 153/14
Vorinstanzen:
SG Frankfurt/Main, vom 20.03.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 6 R 148/13

Rentenversicherung

LSG Hessen, Urteil vom 16.06.2015 - Aktenzeichen L 2 R 153/14

DRsp Nr. 2015/17594

Rentenversicherung

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 20. März 2014 wird zurückgewiesen.

II.

Die Beklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten.

III.

Der Streitwert wird auf 1.702,61 € festgesetzt.

IV.

Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Rücküberweisung von über den Tod einer Berechtigten hinaus gezahlten Rentenbeträgen.