LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 11.06.2015
L 22 R 178/13 WA
Normen:
SGB VI § 93;
Vorinstanzen:
SG Berlin - S 26 R 1242/05 W06 - 10.10.2006,

Rentenversicherung - Freibetrag bei Anrechnung der Unfallrente in Höhe des Wertes für das Beitragsgebiet

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.06.2015 - Aktenzeichen L 22 R 178/13 WA

DRsp Nr. 2015/10867

Rentenversicherung - Freibetrag bei Anrechnung der Unfallrente in Höhe des Wertes für das Beitragsgebiet

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 10. Oktober 2006 wird zurück gewiesen.

Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VI § 93;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die teilweise Rücknahme der Bewilligung der Regelaltersrente des Klägers für Zeiträume ab März 2001 im Verfahren der Zugunstenüberprüfung nach § 44 SGB X im Hinblick auf den Umfang der Anrechnung einer Teilverletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung und der Höhe der dabei geltenden Freibeträge mit den Werten für das Beitrittsgebiet.

Der Kläger bezog eine Unfallteilrente aus der Sozialversicherung der DDR für die Folgen eines Arbeitsunfalls vom 29. September 1961 im Beitrittsgebiet und erhält hierfür seit der Wiedervereinigung eine Teilverletztenrente der Verwaltungsberufsgenossenschaftaufgrund einer unfallbedingten Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 v.H.