LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 19.03.2015
L 3 R 550/14 B
Normen:
SGG § 75 Abs. 1 S. 1; SGG § 172;
Vorinstanzen:
SG Berlin, - Vorinstanzaktenzeichen 10 R 6442/11

Rentenversicherung - einfache Beiladung; Antrag eines Dritten; Entscheidung der Vorsitzenden; Beschwerde; berechtigtes Interesse; Ermessen

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.03.2015 - Aktenzeichen L 3 R 550/14 B

DRsp Nr. 2015/7076

Rentenversicherung - einfache Beiladung; Antrag eines Dritten; Entscheidung der Vorsitzenden; Beschwerde; berechtigtes Interesse; Ermessen

Die Beschwerde des Antragstellers wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

SGG § 75 Abs. 1 S. 1; SGG § 172;

Gründe:

I.