LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 26.06.2008
L 3 R 339/07
Normen:
AAÜGÄndG 2 Art. 2 Nr. 2; SGB VI § 256a Abs. 1 S. 1; SGB VI § 256a Abs. 2 S. 2; SGB VI § 256a Abs. 3 S. 2;
Fundstellen:
NZS 2009, 395
Vorinstanzen:
SG Magdeburg, vom 30.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 R 359/05

Rentensteigernde Berücksichtigung von Verdiensten aus einem Zweitarbeitsverhältnis

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26.06.2008 - Aktenzeichen L 3 R 339/07

DRsp Nr. 2009/6955

Rentensteigernde Berücksichtigung von Verdiensten aus einem Zweitarbeitsverhältnis

Verdienste aus einer Beschäftigung im Rahmen eines Zweitarbeitsverhältnisses, für die keine Pflichtbeiträge oder freiwilligen Beiträge (zur Freiwilligen Zusatzrentenversicherung) gezahlt worden sind, können nicht rentensteigernd berücksichtigt werden.

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Kosten sind zwischen den Beteiligten nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AAÜGÄndG 2 Art. 2 Nr. 2; SGB VI § 256a Abs. 1 S. 1; SGB VI § 256a Abs. 2 S. 2; SGB VI § 256a Abs. 3 S. 2;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist noch umstritten, ob bei der dem Kläger bewilligten Altersrente für schwerbehinderte Menschen für die Zeit vom 1. März 1971 bis 31. Dezember 1973 ein Überverdienst aus einem zweiten Arbeitsverhältnis bei den L................ Verkehrsbetrieben zu berücksichtigten ist.