Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Detmold vom 22.06.2016 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger aufgrund eines Arbeitsunfalls gegen die Beklagte einen Anspruch auf die Gewährung von Rente sowie auf Heilbehandlung über den 15.01.2014 hinaus hat.
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