Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Itzehoe vom 31. Juli 2014 wird zurückgewiesen.
2.Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Berechnung der Rente des Klägers. Dabei geht es um die Höhe der Anrechnung einer ausländischen Rente und als Folge daraus um die Höhe des Zuschusses zur Krankenversicherung des Klägers.
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