LAG Düsseldorf - Urteil vom 25.06.2007
14 Sa 566/07
Normen:
BetrAVG § 16 Abs. 1 ; LO (1985) § 20 ; BGB § 242 § 315 Abs. 3 Satz 2 § 611 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Essen, vom 01.02.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2334/06

Rentenanpassung nach der Leistungsordnung des Bochumer Verbandes - Rügerecht bei fehlender Anpassungsentscheidung

LAG Düsseldorf, Urteil vom 25.06.2007 - Aktenzeichen 14 Sa 566/07

DRsp Nr. 2007/17628

Rentenanpassung nach der Leistungsordnung des Bochumer Verbandes - Rügerecht bei fehlender Anpassungsentscheidung

1. Hat der Versorgungsschuldner keine ausdrückliche Anpassungsentscheidung getroffen, enthält sein Schweigen die Erklärung, nicht anpassen zu wollen; diese Erklärung gilt nach Ablauf von drei Jahren als abgegeben, weshalb der Betriebsrentner diese nachträgliche Entscheidung bis zum übernächsten Anpassungstermin rügen kann.2. Da § 20 LO 1985 sich nach Wortlaut und Inhalt an § 16 Abs. 1 BetrAVG anlehnt, sind die zur gesetzlichen Anpassungspflicht entwickelten Grundsätze der höchstrichterlichen Rechtsprechung auf Anpassungen im Konditionenkartell des Bochumer Verbandes anwendbar; das gilt auch für die streitbeendende Wirkung früherer ungerügter Anpassungsentscheidungen.

Normenkette:

BetrAVG § 16 Abs. 1 ; LO (1985) § 20 ; BGB § 242 § 315 Abs. 3 Satz 2 § 611 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, die Betriebsrente des Klägers zu erhöhen.