LSG Hessen - Urteil vom 25.03.2011
L 5 R 203/09
Normen:
SGB VI § 43 Abs. 1; SGB VI § 43 Abs. 2; SGB VI § 240;
Vorinstanzen:
SG Darmstadt, vom 24.04.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 6 R 259/05

Rente wegen verminderter ErwerbsfähigkeitEintritt der Erwerbsminderung vor Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen

LSG Hessen, Urteil vom 25.03.2011 - Aktenzeichen L 5 R 203/09

DRsp Nr. 2016/9206

Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Eintritt der Erwerbsminderung vor Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen

Für den Eintritt der Erwerbsminderung ist allein entscheidend, ab welchem Zeitpunkt das Leistungsvermögen wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr für eine Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausreicht und die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind; ist die Erwerbsminderung vor der Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen eingetreten, besteht kein Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung.

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 24. April 2009 wird zurückgewiesen.

II.

Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VI § 43 Abs. 1; SGB VI § 43 Abs. 2; SGB VI § 240;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Gewährung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach dem Sechsten Buch - Sozialgesetzbuch (SGB VI).