Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 24. April 2009 wird zurückgewiesen.
II.Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Gewährung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach dem Sechsten Buch - Sozialgesetzbuch (SGB VI).
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