Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, zumutbare Verweisungstätigkeit für eine Friseurmeisterin
LSG Chemnitz, Urteil vom 24.05.2007 - Aktenzeichen L 1 R 7/06
DRsp Nr. 2007/20498
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, zumutbare Verweisungstätigkeit für eine Friseurmeisterin
Eine Friseurmeisterin, die diesen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, kann nicht sozial zumutbar auf die Tätigkeit der Rezeptionistin in größeren Friseursalons verwissen werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]