Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 30. Mai 2016 wird zurückgewiesen.
I.
Der Kläger begehrt von der Beklagten Rente wegen Erwerbsminderung.
Der im Februar 1973 geborene Kläger, der eine abgeschlossene Ausbildung zum Industriekaufmann absolvierte, war zuletzt von April 2003 bis Februar 2014 als technischer Angestellter beschäftigt.
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