LSG Hamburg - Urteil vom 21.07.2015
L 3 R 50/14
Normen:
SGB VI § 43 Abs. 1; SGB VI § 43 Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, - Vorinstanzaktenzeichen 53 R 526/09

Rente wegen ErwerbsminderungMaßgeblicher Zeitpunkt für die Erfüllung von Pflichtbeitragszeiten

LSG Hamburg, Urteil vom 21.07.2015 - Aktenzeichen L 3 R 50/14

DRsp Nr. 2015/19005

Rente wegen Erwerbsminderung Maßgeblicher Zeitpunkt für die Erfüllung von Pflichtbeitragszeiten

Abzustellen ist für die Erfüllung der Pflichtbeitragszeiten nicht auf den Zeitpunkt der Stellung des Rentenantrages, sondern auf den Eintritt der die Erwerbsminderung bewirkenden Umstände.

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VI § 43 Abs. 1; SGB VI § 43 Abs. 2;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung im Streit.