Die Berufung wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Der Kläger hat 225,00 Euro Verschuldenskosten an die Staatskasse zu zahlen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Im Streit ist ein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung.
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