I.
Der Kläger, der seinen Wohnsitz in A-Stadt hat, hat sich im vorliegenden Verfahren gegen eine betriebsbedingte Kündigung gewendet, die die beklagte Leiharbeitgeberin ihm gegenüber ausgesprochen hat. Der Kläger war von ihr als Reiniger in einem Automobilwerk in Wörth auf Dauer eingesetzt gewesen. Die Prozessbevollmächtigten des Klägers, die ihren Kanzleisitz in Germersheim haben, haben für das Kündigungsschutzverfahren Prozesskostenhilfe unter ihrer Beiordnung beantragt.
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