Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 29. April 2010 -
Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten insbesondere um die Erstattung von Kosten für Heimfahrten, die der Klägerin als freigestelltem Mitglied der Bezirksschwerbehindertenvertretung durch die Abordnung an einen anderen Dienstort entstanden sind.
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