Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 28. November 2012 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten auch des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 19 829,34 Euro festgesetzt.
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