LSG Bayern - Urteil vom 30.10.2013
L 1 LW 23/12
Normen:
ALG § 100; ALG § 94;
Vorinstanzen:
SG München, vom 23.08.2012 - Vorinstanzaktenzeichen S 30 LW 14/12

Reduzierung der landwirtschaftlichen AltersrenteLeistungsbezug auch der Ehegattin ohne eigene Beitragszahlung

LSG Bayern, Urteil vom 30.10.2013 - Aktenzeichen L 1 LW 23/12

DRsp Nr. 2014/998

Reduzierung der landwirtschaftlichen Altersrente Leistungsbezug auch der Ehegattin ohne eigene Beitragszahlung

Parallelentscheidung zu LSG Bayern - L 1 LW 22/12 - v. 30.10.2013

Tenor

I.

Der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 23. August 2012 wird aufgehoben.

II.

Der Bescheid der Beklagten vom 3. Januar 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 22. März 2012 wird insoweit aufgehoben, als der Bescheid vom 29. Oktober 2001 ab 1. Januar 2012 bis 31. Januar 2012 zurückgenommen und ein Betrag von 106,77 Euro zurückgefordert wurde.

III.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

IV.

Die Beklagte hat 1/10 der außergerichtlichen Kosten des Klägers zu erstatten.

V.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ALG § 100; ALG § 94;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Höhe der Altersrente für Landwirte und eine Rentenrückforderung in Höhe von 106,77 Euro.

Mit Antrag vom 19. Juli 2001 begehrte der 1936 geborene Kläger, der ab

1.November 1966 bis 30. September 2000 insgesamt 407 Kalendermonate mit anrechenbaren Beitragszeiten bei der Beklagten als landwirtschaftlicher Unternehmer zurückgelegt hat, Altersrente ab dem 65. Lebensjahr von der Beklagten. Der Kläger ist seit 1. April 1970 mit der 1951 geborenen M. A. verheiratet.