Rechtsweg zur Sozialgerichtsbarkeit bei Pfändung und Abtretung eines Anspruchs auf Soldatenversorgung
LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.06.2005 - Aktenzeichen L 4 B 102/05 VS
DRsp Nr. 2008/17021
Rechtsweg zur Sozialgerichtsbarkeit bei Pfändung und Abtretung eines Anspruchs auf Soldatenversorgung
Für den Streit über einen Anspruch auf Versorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz sind auch nach der Pfändung und Abtretung die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit zuständig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]