Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 07.07.2011
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Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
I.
Die Parteien streiten im Beschwerderechtszug über die Zulässigkeit des Rechtsweges. In der Hauptsache streiten die Parteien über die Wirksamkeit einer Kündigung.
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