Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 04.08.2011 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Streitwert: 30.000,00 €.
I.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit von beklagtenseitigen ordentlichen Kündigungen des Anstellungsverhältnisses des Klägers.
Der Kläger war zunächst als Abteilungsdirektor seit dem 01.08.2001 im Bereich Private Banking, steuerindizierte Produkte, alternative Investments bei S O tätig.
Währenddessen wurde der Kläger zum Geschäftsführer bei der Beklagten, die am 01.07.2008 gegründet wurde, bestellt. Die Bestellung des Klägers zum Geschäftsführer wurde am 25.09.2008 in das Handelsregister eingetragen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|