ArbG Berlin vom 25.08.2005
75 Ca 10146/05
Normen:
SGB II § 16 ; ArbGG § 5 § 2 ;

Rechtsweg; Mehraufwandsentschädigung; Arbeitsgelegenheit; arbeitnehmerähnliche Person; Ein-Euro-Job

ArbG Berlin, vom 25.08.2005 - Aktenzeichen 75 Ca 10146/05

DRsp Nr. 2006/27275

Rechtsweg; Mehraufwandsentschädigung; Arbeitsgelegenheit; arbeitnehmerähnliche Person; Ein-Euro-Job

1. Bei Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung ist für Rechtsstreitigkeiten zwischen dem privaten Maßnahmeträger und dem Hilfebedürftigen der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen gegeben. 2. Es handelt sich um ein privatrechtliches Beschäftigungsverhältnis eigener Art. 3. Der Hilfebedürftige ist als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen.

Normenkette:

SGB II § 16 ; ArbGG § 5 § 2 ;