ArbG Duisburg, vom 26.09.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1511/96
Rechtsweg: Klage eines Beamten, der Betriebsratsmitglied ist
LAG Düsseldorf, Beschluss vom 20.03.1997 - Aktenzeichen 15 Ta 304/96
DRsp Nr. 2002/8507
Rechtsweg: Klage eines Beamten, der Betriebsratsmitglied ist
Für Klagen von Beamten gegen die Deutsche Post AG ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen auch dann nicht gegeben, wenn sie als Betriebsratsmitglieder auf § 37 Abs. 4BetrVG gestützte Ansprüche geltend machen.