LAG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 14.02.2011
6 Ta 196/10
Normen:
ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3; ArbGG § 5 Abs. 1 S. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Kiel, vom 13.10.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 782 a/10

Rechtsweg für Vergütungsklage eines GmbH-Geschäftsführers; Aufhebung des bisherigen Arbeitsverhältnisses bei Anstellung zur Vorbereitung auf Geschäftsführertätigkeit in Tochtergesellschaft

LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.02.2011 - Aktenzeichen 6 Ta 196/10

DRsp Nr. 2011/11535

Rechtsweg für Vergütungsklage eines GmbH-Geschäftsführers; Aufhebung des bisherigen Arbeitsverhältnisses bei Anstellung zur Vorbereitung auf Geschäftsführertätigkeit in Tochtergesellschaft

1. In dem Abschluss eines Geschäftsführerdienstvertrages durch einen angestellten Mitarbeiter liegt im Zweifel die konkludente Aufhebung des bisherigen Arbeitsverhältnisses; nicht entscheidend ist, ob der Arbeitnehmer den Geschäftsführeranstellungsvertrag mit einer anderen Gesellschaft oder unmittelbar mit seiner Arbeitgeberin abschließt. 2. Nach dem Willen der vertragsschließenden Parteien soll regelmäßig neben dem Dienstverhältnis nicht noch ein Arbeitsverhältnis ruhend fortbestehen; dem Arbeitnehmer muss im Regelfall klar sein, dass er ohne anderweitige Vereinbarung mit dem Abschluss eines Geschäftsführerdienstvertrags seinen Status als Arbeitnehmer aufgibt. 3. Für die Beurteilung des Parteiwillens können die Stellung des Arbeitnehmers im Unternehmen und die Gründe der Geschäftsführerbestellung von Bedeutung sein; es macht einen Unterschied, ob ein untergeordneter oder ein leitender Mitarbeiter zum Geschäftsführer bestellt wird.