Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 8. Juli 2016 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Die weitere Beschwerde an das Bundessozialgericht wird zugelassen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 26.000,-- Euro festgesetzt.
I.
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